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Unsere Leistungen / Services: |
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- Die Gründung einer hongkongschen Gesellschaft nimmt wenig Zeit in Anspruch.
- Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre hongkongsche Gesellschaft.
- Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
- Gesellschaftssteuer des genehmigten Kapitals über HK$10.000.
- Antrag auf Unternehmensregistrierung.
- Antragsteller wird als Gesellschaftsgründungsvorstand ernannt.
- Antragsteller wird als Gesellschaftsaktionär ernannt.
- HK$10.000,00 genehmigtes Aktienkapital.
- Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Handelsregister.
- Einreichung der Mitteilung über den eingetragenen Firmensitz.
- Bekanntmachung der ersten Vorstände und des Verwalters.
- Einverständnis des Vorstands, Aktienzuteilung.
- Übertragung der Aktien.
- Ausstellung der Aktienurkunden.
- Bereitstellung des Protokolls der ersten Vorstandssitzung.
- Die Gebühren für den registrierten Vertreter (Verwalter) und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
- Die folgenden Dokumente werden via FedEx oder DHL geliefert:
- Gründungsurkunde
- 10 Broschüren des Gesellschaftsvertrages und der Satzung (6 Kopien zu den Kunden, 4 Kopien bleiben in unserem Büro)
- Protokoll der ersten Sitzung des Vorstands
Aktienemission, Register der Aktionäre, Register der Vorstände, Verwalter
- Aktienurkunden
- Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, Regierungsgebühren
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Gesetzliche Anforderungen / Voraussetzungen: |
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- Die Gesellschaftszeichner können außerhalb Hongkongs ansässig sein.
- Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz in Hongkong haben.
- Sie müssen mindestens einen Vorstand ernennen.
- Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
- Vorstände können entweder juristische oder natürliche Personen sein.
- Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
- Es muss zumindest einen Aktionär geben.
- Die Namen und Adressen der Aktionäre stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
- Aktionär und Vorstand können die gleiche Person sein.
- Es gibt kein Erfordernis einen lokalen Aktionär und Vorstand zu ernennen.
- Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
- Das minimal einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die vollständig bezahlt ist.
- Aktien können mit oder ohne Nennwert ausgegeben werden.
- Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
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