Hongkong - HighTech und innovative Ideen - Premier-Paket
 
  Unsere Leistungen / Services:




   
   
  • Die Gründung einer hongkongschen Gesellschaft geht sehr schnell.
  • Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
  • Gesellschaftssteuer des genehmigten Kapitals über HK$10.000.
  • Antrag auf Unternehmensregistrierung.
  • Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Handelsregister.
  • Einreichung der Mitteilung über den eingetragenen Firmensitz.
  • Bekanntmachung der ersten Vorstände und des Verwalters.
  • Einverständnis des Vorstands
  • Aktienzuteilung
  • Übertragung der Aktien
  • Ausstellung der Aktienurkunden
  • Bereitstellung des Protokolls der ersten Vorstandssitzung.
  • Die Gebühren für den registrierten Vertreter (Verwalter) und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
  • Wir stellen einen nominierten Gesellschaftsvorstand für das erste Jahr zur Verfügung.
  • Die folgenden Dokumente werden geliefert:
  • Gründungsurkunde
  • Aktienurkunden
  • 10 Broschüren des Gesellschaftsvertrages und der Satzung (6 Kopien zu den Kunden, 4 Kopien bleiben in unserem Büro)
  • Protokoll der ersten Sitzung des Vorstands
  • Aktienemission
  • Register der Aktionäre
  • Register der Vorstände
  • Verwalter
  • Vertrag über die Bereitstellung der Nominierten-Dienstleistung und Entschädigung der Nominierten
  • Vorunterschriebenes undatiertes Rücktrittsschreiben des Vorstands
  • Schadloshaltungserklärung an die Nominierten
  • Generalvollmacht
  • Schadloshaltungserklärung für die Generalvollmacht
  • Pre-signed, undated resignation letter from Director
  • Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, nominierter Vorstand, Regierungsgebühren
 
  Gesetzliche Anforderungen / Voraussetzungen:
   
   
  • Die Gesellschaftszeichner können außerhalb Hongkongs ansässig sein.
  • Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz in Hongkong haben.
  • Sie müssen mindestens einen Vorstand ernennen.
  • Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
  • Vorstände können entweder juristische oder natürliche Personen sein.
  • Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
  • Es muss zumindest einen Aktionär geben.
  • Die Namen und Adressen der Aktionäre stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
  • Aktionär und Vorstand können die gleiche Person sein.
  • Es gibt kein Erfordernis einen lokalen Aktionär und Vorstand zu ernennen.
  • Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
  • Das minimal einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die vollständig bezahlt ist.
  • Aktien können mit oder ohne Nennwert ausgegeben werden.
  • Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
 
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