Panama - Letztes Paradies für Steuersparer und Diskretionsbewusste
  Das Panama-Premier-Paket
   






  Unsere Leistungen in diesem Paket für Sie und Ihre Firma:
     
 
  • Die Gründung einer panamaschen Aktiengesellschaft ist sehr schnell realisierbar.
  • Verfügbarkeit der Namenssuche für Ihre panamasche Aktiengesellschaft.
  • Bezahlung der Regierungsgebühren des ersten Jahres.
  • US$10.000,00 genehmigtes Aktienkapital.
  • Bereitstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung beim Register.
  • Die Gebühren für den registrierten Vertreter und den eingetragenen Firmensitz für das erste Jahr.
  • WIR STELLEN EINER GESELLSCHAFT EINEN SERVICE VON 3 NOMINIERTEN VORSTÄNDEN FÜR DAS ERSTE JAHR ZUR VERFÜGUNG.
  • Die folgenden Dokumente werden via Fed Ex oder DHL geliefert:
  • Die Gründungsurkunde
  • Die gedruckte und gebundene Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Satzung
  • Das Protokoll der ersten Sitzung des Vorstands
  • Die Ausgabe von Aktien, das Register der Aktionäre, Vorstände und Verwalter.
  • Das Gesellschaftssiegel, die Aktienurkunden
  • Vereinbarung über die Bereitstellung der Nominierten-Dienstleistung und Entschädigung der Nominierten
  • Vorunterschriebens undatiertes Rücktrittsschreiben des Vorstands
  • Schadloshaltungserklärung gegenüber den Nominierten
  • Die Generalvollmacht
  • Schadloshaltungserklärung für die Generalvollmacht
  • Die Verlängerungsgebühren (vom zweiten Jahr an jährlich zahlbar): Registrierte Adresse, nominierter Vorstand, Regierungsgebühren
     
  Gesetzliche Anforderungen / Voraussetzungen:
   
  • Die Gesellschaftszeichner können außerhalb von Panama ansässig sein.
  • Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz in Panama haben.
  • Sie müssen mindestens 3 Vorstände ernennen.
  • Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
  • Die Vorstände können juristische oder natürliche Personen sein.
  • Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
  • Es muss zumindest einen Aktionär geben.
  • Die Namen und Adressen der Aktionäre stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
  • Aktionär und Vorstand können die gleiche Person sein.
  • Es gibt kein Erfordernis einen lokalen Aktionär und Vorstand zu ernennen.
  • Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
  • Das minimale einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die völlig bezahlt ist.
  • Aktien können mit oder ohne Nennbetrag ausgegeben werden.
  • Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
  • Inhaberaktien sind ERLAUBT.
 
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